Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung verändert einiges im Leben. Es stellen sich viele Fragen: Welcher Ehegatte hat dem anderen Unterhalt zu zahlen? Wer zahlt wie viel Unterhalt für die Kinder? Wie wird der gemeinsame Hausrat aufgeteilt? Wer bleibt in der Ehewohnung und was soll mit dieser geschehen? Wie viel oder was bekommt jeder vom Vermögen? Wird weiter das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt oder erhält ein Partner das alleinige Sorgerecht? In der Trennungszeit hat man normalerweise Fragen über Fragen. Ein möglichst frühzeitiges  Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt kann Ihnen Klarheit über die nächsten Schritte und Ihre rechtlichen Ansprüche verschaffen.

 

Von der Trennung bis zum Abschluss des gerichtlichen Scheidungsverfahrens begleite ich Sie bezüglich der Auflösung des gemeinsamen Hausstandes, der Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und der Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts für Ihre gemeinsamen Kinder. Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie in folgenden Angelegenheiten:

 

Unterhaltsangelegenheiten: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt

  • Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

  • Versorgungsausgleich

  • Umgangsrecht & Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder

  • Streitigkeiten um Ehewohnung & Hausrat

  • Gewaltschutzverfahren & Wohnungszuweisung

  • Betreuungsrecht

  • Internationales Familienrecht

 

 

In einem ersten Gespräch wird Ihre aktuelle Situation erörtert und dann das weitere Vorgehen einschließlich der entstehenden Kosten besprochen. In der Regel werde ich im ersten Schritt versuchen, für Ihr Anliegen eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenpartei zu finden. Eine einvernehmliche Scheidung, ggfs. mit Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist in der Regel weniger zeit- und  kostenintensiv als eine streitige Scheidung. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, vertrete ich Sie selbstverständlich auch in einer streitigen Verfahren vor dem Familiengericht.