Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist bei Vorliegen der Voraussetzungen eine der wenigen Aufenthaltserlaubnisse, auf deren Erteilung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch besteht. Für die Blaue Karte (§ 18b Abs. 2 AufenthG) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

  • Fachkraft mit akademischer Ausbildung, d.h. Sie müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben (entweder an einer deutschen Universität oder Ihr ausländisches Diplom wurde in Deutschland anerkannt, weitere Informationen siehe unten (Schritt 1)
  • Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • qualifikationsangemessene Beschäftigung bezogen auf Tätigkeit und Entlohnung
  • Bezahlung eines Mindestbruttogehalts von 56.400,00 € bzw. 43.992,00 € (Stand: 2022) in den Bereichen Naturwissenschaftlern, Mathematik, Medizin und IT bzw. Ingenieurwesen
  • ein bestimmtes Sprachniveau wird nicht vorausgesetzt

Die Blaue Karte EU bietet gegenüber der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bereits nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis, d.h. einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen zu können. Meine Dienstleistung für Sie zur Beantragung der Blauen Karte EU umfasst folgende Schritte:

 

 

Schritt 1: Ananbin-Check oder Anerkennung Ihres Diploms:

Der erste Schritt sollte möglichst immer vor der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis bereits abgeschlossen sein. Sofern Sie ein Studium an einer Hochschule in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU abgeschlossen haben, betrifft dieser Schritt Sie nicht. Universitäre Abschlüsse, die Sie in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU erlangt haben, werden in jedem Fall anerkannt. Falls Sie jedoch im (nicht EU-europäischen) Ausland einen universitären Abschluss erlangt haben und Sie wissen möchten, ob dieser in Deutschland anerkannt wird, führt Ihr erster Weg zur Datenbank "Ananbin", dem Portal der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Dort werde ich eine konkrete Abfrage zu Ihrer Hochschule sowie Ihrem konkreten Abschluss durchführen. Dieser Schritt (Ananbin-Check) ist für Sie kostenfrei. Sofern Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss in der Ananbin-Datenbank nicht gelistet sind, muss ein einen Antrag auf individuelle Zeugnisbewertung bei der Kultusministerkonferenz (KMK) gestellt werden. Den Antrag auf individuelle Zeugnisbewertung kann ich für Sie stellen. Die Kosten dieser anwaltlichen Dienstleistung zur individuellen Zeugnisbewertung belaufen sich auf 540,50 €.

 

Schritt 2: Prüfung & Antrag auf anderweitige Aufenthaltstitel:

Für den Fall, dass Schritt 1 noch nicht erfolgt und die Anerkennung Ihres Diploms noch ungeklärt ist, werde ich in der Zwischenzeit für Sie gerne anderweitige Aufenthaltserlaubnisse beantragen, sofern diese aufgrund des Aufenthaltsgesetzes möglich sind und in Ihrer konkreten Situation in Betracht kommen. In einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch können Sie mit mir Ihre gesamte aufenthaltsrechtliche Situation eruieren und erörtern, welche Aufenthaltserlaubnisse neben der Blauen Karte für Sie in Betracht kommen und hilfsweise für Sie beantragt werden können. Einige Aufenthaltserlaubnisse sind leichter zu erhalten als die Blaue Karte EU, bieten aber weniger Vorteile. Übergangsweise kann es aber sinnvoll sein, auf diese zurückzugreifen.

 

Schritt 3: Beantragung der Blauen Karte EU bei der Behörde.

Sobald geklärt ist, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird, unterstätze ich Sie im Visumsverfahren bei der deutschen Botschaft im Heimatland oder gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland. Sofern Sie zunächst auf die Beantragung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zurückgreifen mussten, beantrage ich die Blaue Karte EU für Sie, sobald die Zeugnisanerkennung abgschlossen ist und Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, der Ihnen das für die Blue Card erforderliche Mindestgehalt zahlt. Für den Antrag auf die Blaue Karte benötigen Sie neben der Anerkennung Ihres Diploms ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Die oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Gerne begleite ich Sie hierfür auch zur Behörde und formuliere den Antrag für Sie so, dass möglichen Einwänden der Behörde möglichst bereits vorab begegnet wird.