Business Immigration

 

Sie möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen oder eine selbstständige Tätigkeit beginnen? Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis und allen erforderlichen Formalitäten der Gründung Ihres Unternehmens. Falls Sie sich noch nicht in Deutschland befinden, vertreten wir Sie gerne auch im Visumsverfahren bei der deutschen Botschaft. Die Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung von selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten sind in § 21 AufenthG geregelt. Es gibt folgende Aufenthaltserlaubnisse: 

 

  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, § 21 Abs. 1 AufenthG
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei Vorliegen völkerrechtlicher Begünstigungen für Staatsangehörige bestimmter Staaten, § 21 Abs. 1a AufenthG
  • Aufenthaltserlaubnis für Absolventen einer deutschen Hochschule, § 21 Abs. 2 AufenthG
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung eines freien Berufs, § 21 Abs. 5 AufenthG
  • Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit für Inhaber einer anderen Aufenthaltserlaubnis,      § 21 Abs. 6 AufenthG

 

Es gibt also mehrere Möglichkeiten. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.

 

Ein regionales Bedürfnis besteht bei der Unterversorgung einer Region mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen am geplanten Standort. Positive Wirkung auf die Wirtschaft bedeutet z.B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Ein-Mann-Handwerksbetriebe oder kleine Schnellimbisse eignen sich daher für § 21 Abs. 1 AufenthG zum Beispiel nicht, solche Vorhaben könnten aber im Rahmen des § 21 Abs. 6 AufenthG realisiert werden.

 

Die Beurteilung der geplanten Selbstständigkeit richtet sich für die Behörde nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Diese Kriterien müssen nicht alle kumulativ vorliegen. Es kommt auf überzeugende Argumentation an, aufgrund derer die Behörde die Prognose einer tragfähigen Unternehmung aufstellen kann.

 

Bei der Beurteilung dieser Kriterien, also der Tragfähigkeit der Unternehmung werden durch die Ausländerbehörde fachkundige Stellen wie Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beteiligt. Diese Beteiligung kann mehrere Monate ab Antragstellung bei der Ausländerbehörde oder nach Beantragung des Visums dauern. Bringen Sie daher Geduld mit. Die Kernfrage der Ausländerbehörde und der tragfähigen Stellen ist, ob die Unternehmung der deutschen Wirtschaft voraussichtlich etwas nützten wird. Gerne bringe ich mich für Sie in diesen Prozess ein und argumentiere zu Gunsten Ihres Visums und des von Ihnen geplanten oder bereits bestehenden Unternehmens. 

 

Die frühere Regelung, nach der 250.000,00 € zu investieren sind, wurde abgeschafft. Gleichwohl orientiert sich die Verwaltung noch an dieser Summe. Es ist nun jedoch aufgrund der vom Gesetzgeber beabsichtigten Erleichterung einer Gründung möglich, mit einer besonders guten und innovativen Geschäftsidee einen deutlich geringeren Betrag zu investieren. Es kommt auf ein realistisches Konzept an, das der Behörde und den zuständigen Stellen überzeugend vermittelt werden kann. Eine hohe Investitionssumme oder schlicht der Erwerb von Immobilien ist jedenfalls nicht ausreichend.

 

Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater zusammen und helfen gemeinsam mit diesem bei der Ausarbeitung eines Businessplans. Alternativ überarbeiten wir für Sie gerne einen bereits vorhandenen Businessplan nach aufenthaltsrechtlichen Kriterien. Wenn Sie zur Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG oder einer anderen Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.