Ich berate und vertrete Sie auch im Krankenversicherungsrecht, wenn es zu Streitigkeiten mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung kommt. Ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei liegt hier im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherungen, insbesondere in der Abwehr von überhöhten Beitragsforderungen. Hier vertrete ich insbesondere selbstständig tätige Personen, die als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind. Selbstverständlich übernehme ich auch andere Streitigkeiten mit gesetzlichen Krankenversicherungen.
- Streitigkeiten über die Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen
- Abwehr der Zwangsvollstreckung durch Krankenkassen
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Ablehnung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen oder der Kostenübernahme von Heilmittel (z.B. Logopädie) und Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Prothesen, etc.)
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Ablehnung der Kostenübernahme für Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst, Blutdruckmessung und Blutzuckermessung in der häuslichen Krankenpflege, Dekubitusbehandlung etc.)
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Streitigkeiten wegen der Zahlung von Krankengeld
Gerne vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder im Klageverfahren beim örtlich zuständigen Sozialgericht. Wenn eines Ihrer Probleme hier nicht aufgelistet ist, können Sie sich gerne trotzdem an mich wenden und individuell anfragen, ob eine Vertretung in Ihrem konkreten Fall möglich ist.