Krankenversicherungsrecht

Ich berate und vertrete Sie auch im Krankenversicherungsrecht, wenn es zu Streitigkeiten mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung kommt. Ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei liegt hier im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherungen, insbesondere in der Abwehr von überhöhten Beitragsforderungen. Selbstverständlich übernehme ich auch andere Streitigkeiten mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Gerne vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder im Klageverfahren beim örtlich zuständigen Sozialgericht. Wenn eines Ihrer Probleme hier nicht aufgelistet ist, können Sie sich gerne trotzdem an mich wenden und individuell anfragen, ob eine Vertretung in Ihrem konkreten Fall möglich ist.

 

Beiträge

Streitigkeiten über die Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen, Abwehr von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch die Krankenkassen

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung, z.B. Familienversicherung, freiwillige Versicherung

Leistungen

Ablehnung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen oder der Kostenübernahme von Heilmitteln und Hilfsmitteln oder Zahlung von Krankengeld